Anweisungen für den Antrag auf Erlaubnis die Waffe und Munition nach Schweden einzuführen

Zur vorübergehenden Einfuhr von Waffen nach Schweden

Um Waffen zur Jagd kurzzeitig nach Schweden einführen zu dürfen ist eine

Einfuhrgenehmigung (Vapeninförseltillstånd)

der schwedischen Polizei zwingend erforderlich!

Diese Einfuhrgenehmigung ist rechtzeitig vor Antritt der Reise einzuholen (min. 6 Wochen vorher).

Das Antragsformular gibt es als PDF-Datei  und kann am Computer ausgefüllt werden.

Download: Antrag zur Waffeneinfuhr

Der Antrag ist per E-Mail als PDF-Datei an folgende E-Mailadresse zu schicken:

weapon-arlanda.stockholm@polisen.se

Den Antrag ist eingescannt als PDF-Datei beizufügen:

Jagdschein (siehe Muster)

Europäischer Feuerwaffenpass (siehe Muster)

Einladung des Jagdleiters / Jagdverantwortlichen (ist bei uns anzufordern)

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei der Polizei eingegangen sind, schickt die Polizeiverwaltung eine Rechnung per Briefpost an den Antragsteller.

Es ist darauf zu achten, dass die Bearbeitungsgebühr vollständig auf dem Konto der Polizeiverwaltung gutgeschrieben wird (zur Zeit 700 SEK). Werden dem Konto der Polizeiverwaltung weniger als die festgesetzte Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben (z.B. durch Kursschwankungen), wird der Antrag nicht bearbeitet. Bei Überzahlungen wird der übersteigende Betrag nicht erstattet.

Um Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich eine gebührenpflichtige Auslandsüberweisung in schwedischen Kronen!

Die Einfuhrgenehmigung wird dem Antragsteller per Briefpost zugeschickt (das kann bis zu fünf Wochen dauern).

Die Einfuhrgenehmigung und der europäische Feuerwaffenpass sind in Schweden ständig im Original mitzuführen!

Zusätzlich!

Die Waffeneinfuhr / -ausfuhr ist bei der Einreise / Ausreise dem schwedischen Zoll zu erklären.

Das Formular dazu ist im Voraus in 3facher Ausfertigung auszufüllen. Download: Waffeneifuhr Zoll

Sollte die Zolldienststelle nicht besetzt sein, ist eine der Kopien des Formulars jeweils bei der Ein- / Ausreise in den Briefkasten der Zolldienststelle zu stecken. Die dritte Kopie verbleibt beim Einreisenden.

Sollte der deutsche Zoll Sie bei der Rückreise fragen ob Sie etwas zu erklären haben, dann antworten Sie den Zollbeamten bitte, dass Sie Ihre Waffen wieder mit nach Deutschland bringen.

 

Wir helfen Ihnen gern! Sprechen Sie uns an.

 

 

Um mögliche Probleme bei der Waffeneinfuhr zu vermeiden hier noch einige Hinweise!

Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung

Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.
 
Beschreibung

Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.

Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

Voraussetzungen
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Europäischen Feuerwaffenpass

Waffenbesitzkarte

Passbild (2-fach)

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